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Liebe Eltern,

Die Leihgebühren müssen bis zum 02.06.2026 beim Klassenlehrer oder Vertretungslehrer bezahlt werden. Eine Ermäßigung der Leihgebühren ist bei Bezug von Sozialleistungen oder ab 3 schulpflichtigen Kindern möglich.

Werden die Leihgebühren bis zum 02.06.2026 nicht bezahlt, ist eine Ausleihe der Schulbücher nicht mehr möglich.

Wir bitten um Verständnis.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer Ihres Kindes.